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Erschienen am 04.02.2010

Wir lassen uns nicht vom Ausland diktieren, was im Inland gilt!

CVP Schweiz

Die Diskussion um das Bankgeheimnis wirft hohe Wogen. Es geht um die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Dass sie im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Kontoinhaber zur Disposition steht, ist nichts Neues. Nicht aber, wenn es um inländische Konten geht. "Das Bankgeheimnis fürs Inland soll gewahrt bleiben. Wir lassen uns unsere eigenen Gesetze nicht vom Ausland diktieren. In der Schweiz hat der Staat Vertrauen in seine Bürger und lässt ihnen die Privatsphäre. Die Steuermoral ist hoch. Staatliche Röntgenapparate lehnen wir ab. Es gibt das Arztgeheimnis, es gibt das Anwaltsgeheimnis, es gibt das Bankgeheimnis, es gibt den Schutz der Privatsphäre in weiteren Bereichen. Unser Land fährt gut damit. Wir wollen keine gläsernen Bürger." sagt Parteipräsident Christophe Darbellay.

Die CVP Schweiz will nicht am Bankgeheimnis für inländische Kontoinhaber rütteln. Dies wurde so von der Fraktion beschlossen und nicht neu diskutiert. Äusserungen einzelner Mitglieder entsprechen ihrer persönlichen Meinung. Für inländische Bankkunden halten wir an der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung fest. Beide Vergehen werden im Steuerrecht auch verfolgt und geahndet. Weiter lehnen wir sogenannte Fishing expeditions klar ab. Wie auch immer Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ausgelegt wird, wir wehren uns gegen ungezielte Informationsabfragen und haben dies mehrmals öffentlich kund getan. Einverstanden erklären wir uns, bei begründetem Verdacht, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens unter folgenden Bedingungen einen Informationsaustausch zu gewähren:
a. Name der steuerpflichtigen Person muss bekannt sein
b. Name des Bankinstitutes muss bekannt sein

Gerne verweisen wir auf unser Positionspapier mit den 7 Geboten zum Finanzplatz Schweiz: 7 Gebote für einen zukunftsträchtigen Finanzplatz Schweiz

Es gilt nach wie vor.

 
Kontakt: Christophe Darbellay
 
 

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