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Vorstösse
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Vorstoss
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Pius Segmüller, Nationalrat (LU)
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Ich ersuche den Bundesrat die Bereitstellung von polizeilichen
Beständen zugunsten der Grundversorgung in den Kantonen und Städten zu
prüfen ohne ein neues bundespolizeiliches Organ aufzubauen.
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Vorstoss
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Pius Segmüller, Nationalrat (LU)
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Der Bundesrat wird eingeladen einen Bericht zu erstellen über den
Einsatz von internationalen Verbindungspersonen im Rahmen der
Sicherheit der Schweiz.
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Vorstoss
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CVP-EVP-glp-Fraktion
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Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz der verschiedenen für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften (z.B. in den Bereichen Tier- und Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Raumplanung) überprüft.
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Vorstoss
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CVP-EVP-glp Fraktion
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Der Bund wird ersucht, einen Bericht über die Praxis in den Kantonen zu erstellen, der folgende Eckwerte und Antworten enthält: 1. Werden die Einwanderer zu Beginn auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht? 2. Wird Art. 54 AuG konsequent angewendet, wonach bei schwer integrierbaren Personen Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden können? 3. Sind Massnahmen und Mittel genügend, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu überprüfen? 4. Welche Regelung auf Verordnungs- und /oder auf einer nachgelagerten Stufe kommt in Frage, mit der eine solche Integrationsvereinbarung konkretisiert wird? 5. Nach welchen Kriterien werde in den Kantonen Niederlassungsbewilligungen erteilt? 6. Wie werden die Zulassungsregeln für Ausländerinnen und Ausländer, die eine religiöse Betreuungs- und / oder Lehrtätigkeit ausüben, in den Kantonen geregelt?
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Vorstoss
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CVP-EVP-glp Fraktion
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Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Asylgesetzes zur Regelung folgender Punkte auszuarbeiten: 1. Die Haftgestehungskosten im Asylbereich werden den Kantonen vollumfänglich abgegolten. 2. Dies gilt für die Vorbereitungs-, Durchsetzungs- und Ausschaffungshaft sowie für die Haft von Dublin-Fällen. 3. Im Gegenzug muss der Vollzug zwingend stattfinden und die Fristen eingehalten werden. 4. Die Überprüfung des Vollzuges findet durch den Bund statt. 5. Vereinheitlichung der kantonalen Praxis beim Vollzug des Ausländer- und Asylgesetztes. 6. Rekursverfahren gegen negative Asylentscheide dürfen nicht länger als ein Jahr dauern. 7. Förderung des Vollzugs der Strafe im Herkunftsland. 8. Verstärkung der Personenkontrollen in der Nähe von Grenzen und im Inland.
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